Stand: 20.10.2020

Hygienekonzept des Schachkreises Mittelfranken-Süd für die Mannschaftsmeisterschaft
der Saison 2020/21 (Kreisklassen I, II, III, Jugend)

Das Hygienekonzept enthält die allgemein gültigen (Mindest-)Vorgaben des Schachkreises Mfr.-Süd zum Zeitpunkt der Konzepterstellung (s. Stand rechts oben). Strengere Vorgaben können inzidenz-abhängig von der Ministerialbürokratie und evtl. den Landkreisen angeordnet werden. Diese werden - sofern bekannt - in aktueller Fassung als Fußnoten angefügt. 


Die nachfolgenden Bestimmungen wurden z.T. vom Bayerischen Schachbund übernommen, z.T. auf die konkreten Erfordernisse im Schachkreis ausgerichtet.

  1. Es können nur Personen an einem Wettkampf teilnehmen bzw. eine offizielle Funktion vor Ort wahrnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
    1. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV - Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl).
    2. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
    3. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
    4. In den letzten 14 Tagen kein Aufenthalt in einem „Hochrisikogebiet“ (gemäß den offiziellen behördlichen Mitteilungen).
    Zuschauer, das heißt Personen, die nicht selbst am Wettkampf teilnehmen oder in offizieller Funktion anwesend sind, dürfen sich nicht im Spiellokal aufhalten.
  1. Im Spiellokal werden die Schachbretter bzw. Tische so gestellt, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Spielern besteht.
  1. Im Spielraum muss je anwesender Person mindestens 10 m³ Raumluft zur Verfügung stehen.
  2. Während des Wettkampfs muss für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft gesorgt werden. Die Belüftung erfolgt spätestens alle 120 Minuten für 10 Minuten oder nach jeweils 60 Minuten für 5 Minuten.
  1. Zwei Spieler, die am gleichen Brett gegeneinander spielen, können den Mindestabstand von 1,5 m unterschreiten, müssen aber für einen größtmöglichen Abstand voneinander sorgen. Körperliche Kontakte zwischen Anwesenden sind generell zu vermeiden.
  1. Eine Mund-/Nasen - Abdeckung ist während des Aufenthalts im Spielraum zu tragen. Jedoch darf diese Abdeckung abgelegt werden, wenn man am Spieltisch mit Brett sitzt. Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, auch während des Spiels einen solchen Schutz anzulegen. Die Aufstellung von Trennscheiben ist möglich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet Trennscheiben vorzuhalten.
    Hinweis: während der Sportausübung keine Pflicht zur Mund-/Nasen - Abdeckung (Rahmenhygienekonzept Sport Tz. 2c)
  1. Das Spielmaterial muss entweder vor dem Wettkampf desinfiziert worden sein oder die letzte Benutzung des Materials liegt mindestens 72 Stunden zurück.
  1. Alle Spieler müssen unmittelbar vor Beginn des Wettkampfes sich gründlich die Hände waschen (Flüssigseife, Papierhandtücher). Alternativ ist auch eine gründliche Desinfizierung mit den üblichen Mitteln vorzunehmen.
  1. Alle Personen, die das Spiellokal betreten, werden in einer Liste namentlich (mit Kontaktmöglichkeit) erfasst. Diese Liste ist mindestens drei Wochen vom Veranstalter aufzubewahren und darf im Bedarfsfalle an das Gesundheitsamt jedoch nicht an andere Behörden weitergeleitet werden.
  1. Personen, die sich den Anweisungen des Hygienekonzepts widersetzen, müssen das Spiellokal verlassen.
  1. Für die Einhaltung dieses Konzepts ist der Heimverein verantwortlich.

Fußnoten:
Landkreis Weißenburg/Gunzenhausen: (Ampel rot) --

Landkreis Roth: --

Landkreis Ansbach: --


01.11.2021: Alle Veranstaltungen des Schachkreises-Süd erfordern die Einhaltung der 2G-Regeln (geimpft oder genesen).